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Mobil in Essen: unterwegs mit dem E-Scooter

Mobil in Essen: unterwegs mit dem E-Scoote Den neuesten Entwicklungen folgend, erobern E-Scooter auch das Essener Stadtgebiet. Ausgelegt auf die Nutzung auf kurzen Strecken, sind die auch als E-Kickscooter, E-Tretroller oder PLEV (Personal Light Electric Vehicle) bezeichneten Fahrzeuge ein neues Fortbewegungsmittel.

Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten, die auch die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr regelt. Damit Bürgerinnen und Bürger mit ihrem E-Scooter sicher auf Essens Straßen unterwegs sind, informiert die Stadt Essen darüber, welche Regeln im Straßenverkehr einzuhalten sind und worauf sie sonst noch achten sollten

Um einen E-Scooter nutzen zu können, benötigen Bürgerinnen und Bürger eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie eine Versicherungsplakette für das Verkehrsmittel. Unabhängig von einem Führerschein oder einer Prüfbescheinigung dürfen Personen ab 14 Jahren mit E-Scootern am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei dürfen sie ausschließlich dort fahren, wo Fahrräder ebenfalls fahren dürfen. Ist kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, dürfen Bürgerinnen und Bürger auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege dürfen nicht genutzt werden, auch nicht, wenn der Motor ausgeschaltet ist.

DIE ZULÄSSIGE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT: 20 KM/H

Mobil in Essen: unterwegs mit dem E-Scoote Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, die Mindestgeschwindigkeit bei 6 km/h. Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit der aktuellen Verkehrslage anzupassen. Darüber hinaus gilt für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern die Straßenverkehrsordnung ebenso wie für alle weiteren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Es gelten das Rechtsfahrgebot und der Grundsatz, andere nicht beim Überholen zu behindern. Richtungsänderungen sind per Handzeichen anzuzeigen und zwei oder mehr Personen mit E-Scooter müssen hintereinander fahren. Personen oder Gegenstände dürfen auf dem Trittbrett nicht mitgenommen werden und das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen sind untersagt.

Darüber hinaus ist auf Alkohol im Verkehr zu verzichten. Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 und mehr hat, macht sich strafbar. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.

Wenn E-Scooter nicht den Voraussetzungen entsprechen oder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, kommen die Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zum Einsatz.

Für die Nutzung von E-Scootern besteht keine Helmpflicht, aufgrund der relativ hohen Geschwindigkeiten, die die Tretroller erreichen, empfiehlt sich aber das Tragen eines Helms und weiterer Schutzbekleidung, etwa Handschuhe und Protektoren. Darüber hinaus sollten Fahrerinnen und Fahrer vor der Nutzung eines E-Scooters auf wenig befahrenen Straßen oder Flächen üben. Da E-Scooter erst seit Kurzem im Straßenverkehr zugelassen sind, empfiehlt es sich, aufmerksam zu sein und umsichtig zu fahren, da sich andere Verkehrsteilnehmer eventuell noch an E-Scooter auf den Straßen gewöhnen müssen. Da unebene Fahrbahnen oder Straßenschäden gefährlich werden können, sollten Nutzerinnen und Nutzer von E-Tretrollern ihren Blick stets auf die Straße richten.

E-SCOOTER IN ESSEN

Interessierte, die einen E-Scooter ausprobieren oder auch regelmäßig nutzen möchten, müssen sich nicht unbedingt ein eigenes Fahrzeug kaufen. Sie können auch sogenannte Sharing-Angebote nutzen.

Im Rahmen des Free-Floating-Konzepts nutzen die Sharing-Anbieter den öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere die Gehwege, zum Abstellen der Elektrotretroller. Dabei gibt es keine festen Standorte für die Ausleihe und Rückgabe. Die Fahrzeuge können flexibel überall in der Stadt abgestellt und gemietet werden. Beim Abstellen sollten Nutzerinnen und Nutzer darauf achten, dass für Fußgänger ausreichend Gehweg frei bleibt, insbesondere an belebteren Orten wie Bahnhöfen sollten mindestens 2 Meter freigehalten werden.

Im Rahmen ihres Services tragen die Anbieter dafür Sorge, dass ihre E-Tretroller regelmäßig eingesammelt und im Stadtgebiet verteilt wieder aufgestellt werden. Mitarbeiter sammeln die E-Scooter nachts ein und laden diese für ihren nächsten Einsatz bis zum Morgen wieder auf.

Die zur Vermietung angebotenen E-Scooter sind für den öffentlichen Straßenraum zugelassen und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und Normen. Die Anbieter haben sich dazu verpflichtet, dass die Fahrzeuge zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein müssen. Bei Problemen hilft der Vor-Ort-Service des Anbieters weiter.

Muhabirece/Foto: E-Scooter, 2019 | Copyright: Moritz Leick, Stadt Essen

Grafikartplus Ajans

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